CE für Schnullerketten CE-Kennzeichnung allgemein DIN-Normen

Welche Schnullerketten brauchen CE?

Dieser Beitrag hilft Dir dabei einzuschätzen, ob Deine Schnullerketten die CE-Kennzeichnung brauchen oder nicht. Du erfährst auch, ob es Schlupflöcher gibt (Spoiler: für Puppen gibt es welche, ist aber tricky). Außerdem liest Du, wie bzw. ob Du Dir die Arbeit mit den Sicherheitstests und der schriftlichen Dokumentation erleichtern kannst.

Dieser Beitrag ist in Teilen dem CE-Handbuch für Schnullerketten entnommen.

Kein CE notwendig für „streng funktionale“ Schnullerketten

In den Facebook-Gruppen zum Thema CE stellen regelmäßig Schnullerketten-Herstellerinnen die Frage, ob ihre Schnullerketten wirklich CE-pflichtig sind. Natürlich würde jede Herstellerin gern auf das komplizierte Prozedere verzichten. Es klingt auf den ersten Blick schließlich alles so kompliziert, dass man das am liebsten gar nicht machen würde. Verstehe ich voll; ich war in der gleichen Situation, als ich 2014 mit der Puppenherstellung anfing.

Welche Schnullerketten brauchen CE? – Die Fakten.

Es gibt tatsächlich Schnullerketten, die nicht als Spielzeug anzusehen sind und darum nicht das CE-Kennzeichen für Spielzeug tragen müssen. In diesen Bereich fallen die so genannten “streng funktionalen” Schnullerketten, die keinen Spielwert besitzen.

Aber hier kommt das erste ABER: Auch diese nicht CE-pflichtigen Schnullerketten müssen immer noch die so genannte „Schnullerketten-Norm“ DIN EN 12586 einhalten. Diese Norm enthält eine Menge Vorgaben, die nicht unkomplizierter sind als die in den Normen für Spielzeugsicherheit.

Deswegen ist der Arbeitsaufwand für „nicht CE-pflichtige Schnullerketten“ nicht wesentlich kleiner als der für die CE-pflichtigen Schnullerketten. Ausführlich dokumentieren, das heißt: alles schriftlich darlegen, wie Du herstellst, was Du testest, welche Materialien Du benutzt usw. musst Du sowieso, auch wenn Deine Schnullerketten nicht CE-pflichtig sind. Viel Arbeit macht auch, die Zertifikate für chemisch einwandfreies Material zu sammeln und hier immer am Ball zu bleiben. Das bleibt Dir auch ohne CE-Pflicht nicht erspart.

Das zweite Aber: Was genau bedeutet “streng funktional” bzw. “kein Spielwert”? Wer ordnet das ein bzw. wie definiert man das?

Unterschiede von Schnullerketten mit und ohne Spielwert

Die Übergänge zwischen Spielzeug und Nicht-Spielzeug sind fließend. Deswegen ist es manchmal nicht ganz einfach, zu entscheiden, ob Deine Produkte Spielzeuge sind oder nicht. Im Prinzip bist Du als Herstellerin diejenige, die das entscheidet. Aber Achtung: Dabei wird davon ausgegangen, dass Du das nach bestem Wissen und Gewissen machst. Das wiederum bedeutet, Du kannst nicht einfach behaupten, “Is kein Spielzeug”, wenn Du keine guten Argumente dafür hast. Dafür musst Du die Kriterien kennen, die ein Produkt zu einem Spielzeug machen bzw. die Deine Schnullerketten von der CE-Pflicht befreien.

Hier liest Du, was eine streng funktionale Schnullerkette ohne Spielwert von einer Schnullerkette mit Spielwert unterscheidet:

Einfache, streng funktionale Schnullerketten “ohne Spielwert” (kein CE notwendig)

  • Herstellung in Übereinstimmung mit der „Schnullerketten-Norm“ DIN EN 12586
  • Eigenschaften: streng funktional gestaltet, d.h. einfache Bänder u. dgl. oder schlichte Perlen, die jedoch bunt sein dürfen!, wenige schlichte bis keine figürlichen Motive oder Teile mit Spielzeugcharakter wie Glöckchen, textile Tierchen, Beißteile usw. (Beispiele siehe unten)
  • jedoch dürfen einfache Aufdrucke auf Motivperlen drauf sein, denn es gibt diesen interessanten Absatz in der Schnullerkettennorm, auf den Du Dich im Zweifelsfall gern berufen darfst: 

Wenn Verzierungen vorhanden oder Befestigungselemente in Tierform gestaltet sind, sollte der Schnullerhalter nicht automatisch als ein Spielzeug angesehen werden (…)“ 
(Quelle: Schnullerkettennorm DIN EN 12586, 1. Anwendungsbereich, S. 6)

  • Beispiel-Bilder siehe unten!

Schnullerketten mit Spielwert (CE notwendig)

  • Eigenschaften: dürfen spielzeugähnliche Teile und figürliche Motive haben, Motivperlen, Häkelperlen und Ergänzungsteile mit Spielfunktion
  • Herstellung in Übereinstimmung mit der „Schnullerketten-Norm“ DIN EN 12586 UND den Normen für Spielzeugsicherheit DIN EN 71 (Dabei haben im Zweifelsfall aktuell die Angaben der Spielzeug-Normen Vorrang vor den Angaben der Schnullerketten-Norm)

Unterscheidung Spielzeug <–> kein Spielzeug

Die Grenze zwischen Spielzeug und Nicht-Spielzeug ist fließend. Die so genannte “Grauzone” ist gerade bei Schnullerketten groß, da besonders in letzter Zeit relativ schlichte, dezente Schnullerketten beliebt sind.

Als Beispiel die Frage mit den „figürlichen Darstellungen“: Oft heißt es, wenn ein Teddy irgendwo draufgedruckt ist, muss auch nach der Spielzeugrichtlinie geprüft werden. Aber das stimmt nicht so ganz: Ein Motivaufdruck macht aus einer ansonsten streng funktional gestalteten Schnullerkette noch nicht unbedingt ein Spielzeug (siehe Zitat oben aus der DIN EN 12586).

Aber hier ist definitiv eine Grenze erreicht. Wahrscheinlich gibt es Gewerbeaufsichten, die eine solche Schnullerkette trotzdem als Spielzeug klassifizieren würden. Wenn Kuscheltier-Ähnliches mit aufgefädelt ist, oder mehrere Motivperlen in Form von Tieren, Schiffchen oder Blumen, würde eine Behörde diese Schnullerkette im Zweifelsfall wohl ebenfalls als Spielzeug einstufen.

Animieren nicht auch streng funktionale Schnullerketten zum Spielen?

Aber animiert eine „rein funktionale“, schön aufgezogene, bunte Kette nicht auch ohne Teddy-Figur zum Spielen? Also ich würde sagen: Ja! Natürlich nicht unbedingt ein Baby unter 4 Monaten. Aber ein Baby ab aktivem Greif-, Tast- und Krabbelalter ab ca. 5-6 Monaten wird auch eine streng funktionale Schnullerkette sicher als attraktives Ding zum Spielen wahrnehmen, auch wenn kein Teddy draufgedruckt ist und keine figürliche Motivperle dran ist…

Deswegen kann es bei Grauzonen-Produkten angemessen sein, die CE-Kennzeichnung trotzdem zu machen. Nach dem Motto: Da eventuell ein gewisser Spielwert vorhanden ist, bzw. da nicht komplett auszuschließen ist, dass ein Kind durch das Produkt zum Spielen, Tasten, Saugen, Lecken… animiert wird, führe ich die CE-Kennzeichnung durch. Für die Sicherheit der Kinder.

Entscheidend sind dabei Deine gewissenhaften Überlegungen und Argumente für die Sicherheit von Kindern vor den oben genannten Kriterien.

Beispiele “streng funktionale Schnullerketten ohne Spielwert”:

Schnullerkette Müsli im Pfirsichton
Diese Schnullerkette hat nur ein gestreiftes Textilband und einen schlichten Clip. Sie ist als rein funktional anzusehen (= nicht CE-pflichtig).
Braucht diese Schnullerkette CE? Nein, denn sie besteht nur aus Holperlen, nur manche davon bunt
Ein paar bunte Perlen bedeutet noch nicht, dass die Schnullerkete ein Spielzeug ist. Auch der Motivaufdruck “Regenbogen” ist so unauffällig, dass er die Kette wahrscheinlich noch nicht zum Spielzeug macht.
Die zart pastellfarbenen Perlen machen die Schnullerkette noch nicht zum Spielzeug.
Welche Schnullerketten brauchen CE? Diese nicht, denn sie hat nur ein schlicht verziertes Band.
Sehr schlicht und funktional, würde ich sagen (wenn mir auch das Material fragwürdig erscheint – hier wüsste ich gern, ob das konform mit der Schnullerketten-Norm ist…)
.
Diese zwei Schnullerketten brauchen evtl. kein CE, denn ihr Band ist zwar bunt, aber rein funktional. Es animiert nicht zum Speilen.
Auch diese Schnullerketten gelten noch als “rein funktional”, obwohl das Band hübsch bunt und mit Motiven bedruckt ist. Denn durch die schlichte Form animiert diese Schnullerkette nicht so sehr zum Greifen und Herumhantieren.
3 Schnullerketten mit bunten Perlen der gleichen Größe und Befestigungsclip mit Schildkröten-Motiv
Diese Schnullerketten sind schon an der Grenze zum Spielzeug, würde ich sagen. Sie sind recht schnuckelig bunt und haben zusätzlich einen recht großen, kinder-ansprechenden Motivaufdruck. Ich denke, es gibt Gewerbeämter, die diese Schnullerkette als Spielzeug einstufen würden. Es wäre aber einen Versuch wert, mit dem Zitat aus der Schnullerkettennorm zu argumentieren, wenn es einem denn so wichtig ist, nicht CE-pflichtig zu sein.

Beispiele “Grauzone” (nicht ganz eindeutig, ob Spielwert oder nicht):

Welche Schnullerketten brauchen CE - diese eventuell, weil sie haptisch interessant ist: verschiedene Perlen verschiedener Farbe, Größen und Formen
Diese Schnullerkette ist definitiv haptisch interessant für ein Baby. Die verschiedenen Formen und Größen der Perlen animieren zum Betasten und Erkunden mit den Händen, obwohl hier eigentlich keine expliziten Spielelemente verbaut sind außer dem sehr schlichten Stern. Vielleicht würde man mit dieser Schnullerkette sogar noch als “rein funktional” durchkommen – kommt wahrscheinlich auf das Amt/die Person an, die das beurteilt.

Beispiele “Schnullerketten mit Spielzeugcharakter”

Dise Schnullerkette braucht CE: Es ist an einem zwar schlichten Textilband ein recht großes, kuscheltierähnliches Teil angebracht
Auch wenn diese Schnullerkette ein schlichtes, funktionales Band hat – der niedliche Kuscheltier-Charakter am Clip identifiziert das Ding als Spielzeug.
Welche Schnullerketten brauchen CE - diese ja, weil sie aus verschiedenen bunten Perlen verschiedener Größen und Formen besteht.
Klar, hier sind verschiedene haptisch interessante Spielelemente und bunte Farben. Diese Schnullerkette würde wahrscheinlich als Spielzeug eingeordnet werden.
Schnullerkette mit blauem Clip und verschiedenen Autos aus Holz, bunt bedruckt
Aufgrund mehrerer spielzeug-ähnlicher Teile wäre diese Schnullerkette als Spielzeug anzusehen.
hellblau-graue Schnullerkette mit Häkelperle, Stern, verschiedenen Perlen, bedrucktem Clip und einer Perle in Holzeisenbahn-Form
Auch diese Schnullerkette hat mehrere verschiedene Spielelemente und animiert auch aufgrund der “Nebenkette” und der vielfältigen Formen und Materialien zum Greifen, Betasten usw. Diese Schnullerkette würde ziemlich sicher als Spielzeug klassifiziert werden.

Was mache ich bei einem Grauzonen-Produkt?

Wenn Du nach gewissenhafter Überlegung anhand der oben genannten Kriterien nicht sicher bist, ob Du CE-kennzeichnen musst oder nicht, kannst Du bei Deiner “Marktaufsichtsbehörde” nachfragen – wie, siehe nächster Abschnitt.

Es ist aber grundsätzlich wichtig, dass Du selbst eine Haltung zur Frage “Spielzeug oder nicht” entwickelst, was Deine Produkte angeht. Denn Behörden erwarten im Zweifelsfall von Dir, dass Du gut begründen kannst, warum Du CE-kennzeichnest oder warum Du darauf verzichtest. Du musst Argumente haben. Ich hoffe, dieser Artikel hilft Dir dabei! (Denn das ist sein Zweck.)

Wenn Du Dir unsicher bist, ob Deine Schnullerkette nicht doch ein Spielzeug ist, d.h. wenn die Zweifel Dich nicht loslassen: Frag bei Deiner “Marktaufsichtsbehörde” nach. Oder aber Du beantwortest Dir selbst die Frage so: Da ich gut informiert bin und Zweifel habe, ob es eine rein funktionale Schnullerkette ist, ist es wahrscheinlich ein Spielzeug. Also mach ich die CE-Kennzeichnung lieber.

Der Trost dabei: Die Schnullerketten-Norm musst Du ohnehin einhalten, da ist es nur ein ganz kleiner Hüpfer zur CE-Kennzeichnung für Spielzeuge!

Mein CE-Handbuch für Schnullerketten hilft in beiden Fällen. Es zeigt immer ganz genau auf, was für CE-pflichtige Schnullerketten gilt und was für nicht CE-pflichtige Schnullerketten. Denn da gibt es ein paar tricky Angelegenheiten.

Ich will sichergehen. Kann mir zum Kuckuck jemand bestätigen, ob meine Schnullerketten Spielzeug-Charakter haben oder nicht?

Wer rechtlich ganz sicher gehen will und eine offizielle Einschätzung haben will, ob seine/ihre Schnullerkette Spielzeugcharakter hat oder nicht, wähle folgendes Prozedere:

Du schickst Dein(e) Schnullerketten-Modell(e) an Deine „Marktaufsichts-Behörde“, sprich: wahrscheinlich Dein Gewerbeamt / Gewerbeaufsicht. 

  • Wenn Du darauf abzielst, dass Deine Schnullerketten kein Spielzeug sind, legst Du einen Brief bei, der erläutert, warum Deine Schnullerkette aus Deiner Sicht kein Spielzeug ist. Argumente sind dabei das Fehlen von Spielelementen wie Tieren, figürlichen Motiven usw. bzw. die strenge Funktion als Schnullerhalter.
  • Wenn Du nur erfahren möchtest, ob Deine Schnullerkette als Spielzeug anzusehen ist oder nicht, formulierst Du diese Frage in einem Brief und bittest um Rückantwort (und um Rücksendung Deiner Schnullerkette 🙂

Im CE-Handbuch für Schnullerketten gibt es praktische Text-Vorlagen für beide Schreiben ans Gewerbeamt.

Wohin schicke ich das nun?

Das zuständige Gewerbeamt ist immer in der Stadt, in der Du Dein Gewerbe ausübst, bzw. wo der Sitz des Gewerbes ist. Welche Behörde zuständig ist, ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Die zuständigen Stellen sind meist das Ordnungsamt, das Rathaus, das Bürgerbüro oder direkt das Gewerbeamt. Mit einem Anruf bei Deinem Bürgeramt oder dem Rathaus erfährst Du, wer für Dich zuständig ist. 

Gibt es Schlupflöcher, die mich vor der CE-Kennzeichnung bewahren?

Du solltest Dir vor Augen führen:

  • Dinge, die Kinder zum Spielen animieren und auch vom Hersteller als Spielzeug gedacht sind, benötigen das CE-Kennzeichen für sicheres Spielzeug.
  • Es gilt ferner, dass Dinge, die ganz klar einen „erwachsenen“ Zweck erfüllen wie z.B. Kochtöpfe, Kabel oder Toilettenbürsten, kein CE-Kennzeichen benötigen, auch wenn sie Kinder zum Spielen animieren.

Das bedeutet: Hunde-Spielzeug in Form von Plüschtieren brauchen CE, ein Kochtopf aber nicht, auch wenn er Kinder zum Draufrumhauen und Spielen motiviert. Ja, das wirkt unlogisch, aber so ist es.

Kann ich mein Spielzeug als “Sammlerobjekt” oder “Kunst” klassifizieren?

Die Puppen-Hersteller*innen fragen immer mal wieder nach, ob es nicht die Möglichkeit gibt, Puppen als „Sammlerobjekte“ oder „Kunst“ zu klassifizieren und damit die CE-Kennzeichnung zu umgehen.

Leider ist es aber im Zweifelsfall schwierig mit den so genannten „Grauzonen“.  Denn bei spielzeug-ähnlichen Gegenständen (wohlgemerkt, dazu zählen nicht Kochlöffel, Lineale oder Tupperdosen) gilt: Was Kinder zum Spielen animiert, ist CE-pflichtig. Deswegen gibt es für angebliche „Sammlerpuppen“ oder „Kunstobjekte“, die aber trotzdem wie Spielpuppen aussehen und z.B. auf Etsy in der Kategorie “Spielzeug/Puppen” verkauft werden, keine Ausnahme. Diese Puppen brauchen das CE-Zeichen.

Die Spielzeugrichtlinie zu den “Grauzonen-Produkten”

Die EU-Kommission ist bemüht, die “Grauzonen” am Rande der Spielwaren genauer zu definieren. Dafür wurden interessante Leitlinien herausgebracht, die man sich gern einmal angucken darf. Sie stehen kostenfrei zum Download bereit:

  1. LEITLINIE NR. 4 ÜBER GRAUZONENPRODUKTE
    – gibt einen Überblick über die Einordnung von Produkten, die in die Grauzone fallen und über die Kriterien, die dabei eine Rolle spielen. Gibt Dir keine definitive Antwort, aber hilft ggf. dabei, zu einer Antwort zu kommen, weil man die “Denke” der Spielzeugrichtlinie besser kennen lernt.
    – Download der Leitlinie Nr. 4 kostenfrei hier
  2. LEITLINIE Nr. 6 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 88/378/EWG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG / Puppen als Sammlerobjekte
    – hier werden die Kriterien aufgezählt, die zur Entscheidung herangezogen werden sollen, ob eine Puppe ein Sammlerobjekt oder ein Spielzeug ist
    – Download der Leitlinie Nr. 6 kostenfrei hier
  3. LEITLINIE NR. 9 zur Einstufung von Büchern
    – Auch Bücher können als Spielzeug angesehen werden!
    – Download der Leitlinie Nr. 9 kostenfrei hier

Ich rate dazu, sich die Leitlinie Nr. 4 einmal durchzulesen. Sie ist nicht allzu lang und man versteht danach besser, worum es geht. Sie ist auch recht verständlich geschrieben.

(Die Leitlinien sind auch Bestandteil des Datenpakets zu den CE-Handbüchern.)

Das einzige Schlupfloch und seine Bedingungen

Aber für bestimmte spielzeug-artige Produkte gibt es eine Möglichkeit, um CE herum zu kommen. Zumindest für bestimmtes weiches Spielzeug.

Ohne CE-Kennzeichnung kommen eventuell Produkte mit folgenden Eigenschaften durch:

  • das Produkt wird explizit und ausschließlich auf Online-Plattformen oder an Verkaufsstellen verkauft, die sich ausschließlich an erwachsene Sammler und/oder Kunstinteressierte richten
  • Das Produkt wird keinesfalls irgendwo in der Kategorie oder Abteilung “Spielzeug” verkauft, sowohl online als auch offline
  • das Produkt hat einen so hohen Preis, dass klar ist, dass das jetzt kein Kinderspielzeug mehr sein kann
  • das Produkt wird an keiner Stelle, d.h. weder auf der Verpackung noch auf Abbildungen online oder in Broschüren etc., als Spielzeug dargestellt. Das heißt: Es darf nirgendwo in der Hand eines Kindes oder neben einem Baby zu sehen sein. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn auf der Verpackung oder online oder irgendwo sonst bei dem Produkt Kinder/Babys mit dem Produkt abgebildet sind, oder als Zielgruppe irgendwie Kinder oder Babys erwähnt sind, oder das Produkt unter anderen Spielsachen oder in einem Kinderzimmer zu sehen ist,… könnte eine Aufsichtsbehörde das Produkt als Spielzeug einstufen (wenn es Spielwert besitzt).
  • Auf der Verpackung und in der Produktbeschreibung ist zu lesen, dass das Produkt für Personen ab 14 Jahren geeignet ist

Tatsächlich kenne ich einige Puppenmacherinnen, die auf diese Weise herstellen und verkaufen: Sie nähen aufwändige, einzigartige, oft in tage- oder wochenlanger Arbeit nadelgefilzte „Art Dolls“ für erwachsene Puppen-Sammlerinnen, die pro Stück um die 1000 Euro kosten (zum Teil sogar deutlich mehr!), und die auf speziellen Sammler*innen-Websites angeboten werden.

Ob diese Puppen, die durchaus attraktiv zum Spielen für Kinder sind, einer genauen Prüfung standhalten würden, bleibt allerdings offen. Es ist halt nach wie vor eine Grauzone. Jedoch landen diese Puppen tatsächlich in den Regalen oder auf dem Sofa von erwachsenen Sammler*innen aus aller Welt.

Und bei Schnullerketten…?

Jedoch gibt es wohl wenige bis keine Schnullerketten-Herstellerinnen, für die das oben genannte Szenario realistischerweise zutrifft. Denn es gibt wohl keine Schnullerketten-Sammler*innen (oder doch???) und wohl auch keine “Luxus-Schnullerketten” für Erwachsene. Oder ist mir da ein besonders abartiger Sex-Fetisch nicht bekannt? 😀

Also: Wenn eine unter Euch Schnullerketten-Hersteller*innen ist, die diamantenbesetzte oder Schnullerketten mit Blattgold herstellt und auf Sammler-Plattformen verkauft, oder wenn Du erwachsene Sammlerinnen von Schnullerketten kennst, die mehr als 250 Euro für eine Schnullerkette bezahlen (und diese NICHT irgendwelchen Babys zum Schnullerhalten geben), dann informiert mich bitte, denn dann ist das definitiv eine Meldung wert! 🙂

Kurz gesagt: Die Schlupflöcher „Dekoration“, „Sammlerobjekt“ oder „Kunstobjekt“ sind für Schnullerketten-Hersteller*innen keine realistische Option.

Ganz davon abgesehen, dass die „Schnullerketten-Norm“ ja trotzdem eingehalten werden muss. Das Produktsicherheitsgesetz gilt ja auch für Schnullerketten. Dies umfasst für Schnullerketten die Einhaltung der Schnullerketten-Norm DIN EN 12586 und eine ordentliche Dokumentation. 

Für Spielzeuge gilt gemäß Produktsicherheitsgesetz, dass die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß erfolgen muss, die technischen Unterlagen erstellt werden müssen und der/die Hersteller*in verpflichtet ist, die Sicherheit seiner Spielzeuge dauerhaft zu gewährleisten. Das bedeutet, wer CE ordentlich macht, erfüllt auch die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes.

Fazit:

Für den Arbeitsaufwand ist es kaum ein Unterschied, ob Deine Schnullerketten CE-pflichtig sind oder nicht. Von der ordentlichen Prüfung und Dokumentation nach Schnullerkettennorm zur Prüfung und Dokumentation nach Spielzeugrichtlinie ist es nur ein kleiner Hüpfer.

Deswegen ist es nicht allzu tragisch, wenn Deine Schnullerketten Spielwert haben und die CE-Kennzeichnung benötigen.

Du solltest Dich mit dem Thema “Spielzeug oder nicht Spielzeug” auseinandersetzen und eine gut begründete Haltung dazu entwickeln. Ganz egal, ob Du Deine Schnullerketten als “rein funktional” klassifizieren willst oder als Spielzeug. Ganz besonders musst Du Dir Gedanken machen, wenn Deine Produkte in der Grauzone zwischen Spielzeug und Nicht-Spielzeug sind. Diese Grauzone ist bei gängigen Schnullerketten leider groß. Im Zweifelsfall lass Dir die Klassifizierung lieber offiziell bestätigen.

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Deine Maike

Danke fürs Teilen!

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