Was bedeutet es, wenn „neue DIN-Normen für Spielzeuge“ (= neue Versionen der EU-Normen für Spielzeugsicherheit) herauskommen?
- Heißt das, dass ich die CE-Kennzeichnung neu machen musst?
- Wie bleibt die CE-Kennzeichnung dann aktuell?
- Wie aktualisiere ich meine CE-Unterlagen?
- Und wie oft ändert sich was an den Normen?
Hier kommen die Antworten!
Unten findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Du vorgehst, wenn neue DIN-Normen für Spielzeuge herauskommen. Mit Extra-Info und Tipps zur neuen EN 71-3:2019, die ab dem 15. April 2020 unbedingt eingehalten werden muss.
Übersicht
Die CE-Kennzeichnung immer aktuell halten
Du bist als Spielzeughersteller*in verpflichtet, immer nach dem Stand der aktuellsten DIN-Normen zu produzieren. Demzufolge muss auch die Technische Dokumentation immer auf dem aktuellen Stand sein. Das betrifft Dich auch, wenn Du nur zur Weihnachtszeit einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt hast. Oder wenn Du nur ein paar Knistertücher oder Häkeltiere jährlich über Etsy verkaufst.
Neue DIN-Normen für Spielzeuge bedeuten aber keineswegs, dass Du die gesamte CE-Kennzeichnung nochmal neu machen musst. Meist sind die Änderungen an den Normen geringfügig. Zumindest für Hersteller*innen von weichem Spielzeug und Schnullerketten. Eventuell musst Du den einen oder anderen Sicherheitstest unter leicht veränderten Testbedingungen nochmal wiederholen und das dokumentieren (Testbericht). Tricky wird es aber bei den Material-Zertifikaten (siehe unten).
Oft nur kleine Änderungen
Grundlegend neue Testbedingungen kommen so gut wie nie vor. Jedenfalls nicht bei den Tests, die Du selbst durchführst. In den letzten 6 Jahren hat es für Hersteller*innen von weichem Spielzeug und Schnullerketten nur eine wirkliche Änderung bei den Sicherheitstests der mechanischen und physikalischen Eigenschaften gegeben, nämlich 2018: Die neue Version der DIN EN 71-1 (Mechanische und physikalische Eigenschaften) besagte, dass bei der Schlagprüfung das Prüfgewicht jetzt „geführt“, also lotrecht auf das Spielzeug fallen gelassen werden muss. Auch bei den Zugtests gab es kleine Änderungen, aber nicht etwa betreffs der Zugkraft, die aufzubringen ist.
Tricky wird es aber bei den chemischen Eigenschaften. Das betrifft nämlich die Material-Zertifikate. Wenn sich die chemischen Anforderungen ändern, musst Du sicherstellen, dass Deine Materialien auch die Anforderungen der neuen Normen-Version einhalten. Das ist dann der Fall, wenn die Norm, die das regelt, also die DIN EN 71-3 (Migration bestimmter Elemente) hinsichtlich Grenzwerten und Prüfverfahren aktualisiert wird. Unten mehr dazu.
Was muss ich tun, wenn „neue DIN-Normen für Spielzeuge“, d.h. neue Normen-Versionen herauskommen?
Kurzfassung:
- Du musst immer die neueste Version aller für Dich relevanten DIN-Normen kennen
- Bzw. Du musst Dich auf dem Laufenden halten, was sich seit der letzten Version geändert hat. Das ist meist gar nicht so viel.
- Dann musst Du die Neuerungen an Deinem Spielzeug umsetzen und das dokumentieren.
- Achtung: Wenn sich die Grenzwerte von chemischen Stoffen in der DIN EN 71-3 ändern, gelten Deine Material-Zertifikate bzw. Lieferantenerklärungen ggf. nicht mehr (siehe unten)
- Dann musst Du sicher stellen, dass Deine Materialien auch der neuen Normen-Version genügen. D.h. Du musst Deine Material-Zertifikate überprüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind und sie ggf. neu anfragen (ausführliche Version dieses Teils siehe unten, das ist der nervigste Brocken…) Aber eventuell gar nicht so schlimm, wie Du jetzt denkst.
- Wenn Du das alles gemacht hast bzw. wenn Du sicher bist, dass alle Deine Materialien auch nach den neue DIN-Normen für Spielzeuge sicher sind, musst Du Deine technischen Unterlagen aktualisieren, d.h. die neuen Normen-Versionen als Referenzen reinschreiben und anderes. Unten mehr dazu.
Die DIN-Normen in Kürze: Was steht da drin?
In den DIN-Normen für Spielzeugsicherheit sind ja die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Spielzeugen beschrieben, also z.B.
- wie Teile von Rollern aussehen müssen, damit Kinder sich nicht einklemmen können,
- wie groß Teile sein dürfen, damit sie nicht als Kleinteile gelten, an denen Kleinkinder sich verschlucken könnten,
- oder wie laut eine Spieluhr sein darf, um das Gehör von Babys nicht zu beeinträchtigen
- usw.
Außerdem werden in den DIN-Normen die Tests, die man an den Spielzeugen durchführen muss, um ihre Sicherheit zu überprüfen, genau beschrieben. Also beispielsweise,
- wie stark und unter welchen Vorrichtungen man an Puppenbeinen ziehen muss, um die Haltbarkeit der Nähte zu überprüfen,
- aus welcher Höhe und auf welche Art von Unterlage man Spielzeuge fallen lassen muss, um ihre Stoßfestigkeit zu überprüfen,
- oder wie man die Länge einer Schnullerkette richtig misst
- usw., usw., usw….
Wenn Du mehr zu den DIN-Normen wissen willst, lege ich Dir diesen Blogartikel zum Thema DIN-Normen ans Herz. Du musst ja die DIN-Normen nicht besitzen, aber es ist wichtig, dass Du die für Dich relevanten Informationen daraus kennst und sie bei Deinen Spielzeugen anwendest. (Das ist mit den CE-Handbüchern gewährleistet). Wenn Du den Artikel gelesen hast, weißt Du alles rund um die DIN-Normen für Spielzeugsicherheit.
Exkurs: Die DIN-Norm für chemische Eigenschaften bzw. Warum sichere Materialien so wichtig sind
Im 3. Normenteil DIN EN 71-3, der auch „Migration bestimmter Elemente“ heißt, wird genau festgelegt, wie hoch der Wert bestimmter potenziell gefährlicher chemischer Stoffe sein darf. Dieser Normenteil ist besonders wichtig, weil chemische Stoffe Allergien und Hautreizungen auslösen können. Im schlimmsten Fall bzw. in hoher Konzentration können bestimmte chemische Stoffe Krebs oder andere Krankheiten auslösen. Zum Beispiel Weichmacher in Plastik-Spielzeug, von dem man in den Medien oft hört.
Die chemische Sicherheit der Materialien ist sehr wichtig
Auf die Grenzwerte der chemischen Stoffe wird von der Öffentlichkeit und den Behörden besonders viel Wert gelegt. Denn hier liegt eine große Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern. Auch deswegen, weil viele Spielzeughersteller nicht genügend Wert auf die chemische Sicherheit ihrer Materialien legen. Übrigens keineswegs nur „die bösen Chinesen“! Die chemische Qualität von Spielzeugen aus Europa ist nämlich nicht besser als die von Spielzeugen aus Fernost.
Du weißt sicher, dass auch unter den Schnullerketten-Hersteller*innen und anderen Spielzeug-Hersteller*innen im Heimbetrieb welche sind, denen die chemische Qualität ihrer Materialien total schnurz ist.
Spielzeugsicherheit in den Medien
Du solltest auf die chemische Qualität Deiner Spielzeuge großen Wert legen. Natürlich ist das vor allem deswegen wichtig, weil chemisch bedenkliche Stoffe Kinder krank machen können. Aber Du merkst die Wichtigkeit auch daran, was und wie in den Medien über Spielzeugsicherheit berichtet wird. Die meisten Berichte über Spielzeugsicherheit in den Medien drehen sich um die chemischen Eigenschaften von Spielzeugen. Das kannst Du z.B. in diesem Artikel über schädliche Inhaltsstoffe in Spielzeugen im Tagesspiegel nachlesen.
Ich habe mich hier ein bisschen länger darüber ausgelassen, weil ich klarmachen möchte, dass Du auf die chemische Qualität Deiner Materialien immer Wert legen solltest.
Denn nicht nur in Plastik können die giftigen chemischen Stoffe stecken. Sondern auch z.B.
- in Stoffen vom Stoffmarkt unklarer Herkunft
- in Stoffen aus dem Kaufhaus
- in Lacken auf Holzperlen
- in Silikonteilen
- in Leder und Metallen
- und anderen Materialien !!!
Was hat es mit der EN 71-3:2019 auf sich, die man ab dem 15.4.2020 einhalten muss?
Seit 2019 haben sich in der Spielzeugrichtlinie die Grenzwerte für chemische Elemente geändert, die in Spielzeugen enthalten sein dürfen. Wohlgemerkt, in der Spielzeugrichtlinie, die ja eher allgemeine Hinweise und Angaben macht.
Damit diese neuen Grenzwerte auch nachprüfbar eingehalten werden können, wurden die Normen, also auch die deutschen DIN-Normen, überarbeitet und angepasst.
Zum Beispiel wurden neue Prüfverfahren eingeführt, um bestimmte Grenzwerte zu testen, die in der neuen Norm um ein Fünffaches niedriger sein müssen als vorher (bei Chrom VI (6)).
Was hat sich geändert?
Geändert haben sich die Grenzwerte und Prüfverfahren für Chrom VI und Organozinn. Die Grenzwerte sind nun viel niedriger als vorher.
Eigentlich hätte man sich schon seit letztem Jahr an die neuen Grenzwerte halten müssen – sie stehen ja schon seitdem in den Normen. Aber für eine Übergangszeit bis zum 15.4.2020 wurde festgelegt, dass auch für Materialien, die noch nach älteren Normen-Versionen geprüft sind, noch angenommen wird, dass sie konform mit der Spielzeugrichtlinie sind („Konformitätsvermutung“).
Jedoch endet diese Übergangszeit am 15.4.2020. Das heißt, ab diesem Datum dürfen alle neu angefertigten Spielzeuge nur noch mit Materialien hergestellt werden, die nach der neuen Norm EN 71-3:2019 geprüft wurden. Das bedeutet, Du brauchst für alle Spielzeuge, die Du nach dem 15.4.2020 herstellst, Material-Zertifikate oder Lieferantenbescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass sie die neue Norm einhalten.
Was ist mit Spielzeugen, die schon fertig sind?
Die Materialien aller Spielzeuge, die vorher hergestellt wurden oder schon verkauft wurden, dürfen noch nach der alten Norm geprüft sein.
Dabei ist es wichtig, dass Du durch die ID-Nummern, die Du den einzelnen Spielzeugen gibst, nachvollziehbar machst, wann sie hergestellt wurden.
(In den CE-Handbüchern gibt es dafür praktische Tabellen).
Okay, weiter im Text – was ist generell zu tun, wenn neue DIN-Normen für Spielzeuge herauskommen?
1. Überprüfen, ob die Änderungen Dich überhaupt betreffen
Als erstes musst Du prüfen, was sich seit der letzten Normen-Version überhaupt geändert hat. Denn vielleicht sind die Änderungen ja gar nicht relevant für Dich. Vielleicht betreffen sie nur Tretroller, Spielzeugpistolen, Wurfgeschosse oder Spielzeug-Flugzeuge. Die meisten Änderungen, die es in den letzten Jahren gab, betrafen genau solche Spielzeuge.
Manche Änderungen betreffen auch Umformulierungen wie z.B.: „Der slowenische Warnhinweis wurde korrigiert.“
Wie stelle ich fest, was sich an den Normen grundsätzlich geändert hat?
Das ist glücklicherweise super einfach. Du gehst auf die Website dinmedia.de, wo man die DIN-Normen kaufen kann. Dort gibst Du im Suchfeld die Norm(en) ein, deren Änderungen Du überprüfen möchtest. Also z.B. DIN EN 71-1 oder DIN EN 71-2.
Als Suchergebnis erscheint dann die neueste Version der Norm. Du klickst sie an und landest auf der Produktseite dieser Norm.
- DIN EN 71-1 (Mechanische und physikalische Eigenschaften)
- DIN EN 71-2 (Entflammbarkeit)
- DIN EN 71-3 (Migration bestimmter Elemente)
- DIN EN 12586 („Schnullerkettennorm“)
Weiter unten, unter dem Bild, gibt es verschiedene blau hinterlegte Links. Wenn Du hier jetzt „Änderungsvermerk“ klickst, erscheint eine Übersicht aller Änderungen seit der letzten Version.
Bitte aufmerksam durchlesen. Dabei merkst Du rasch, ob etwas dabei ist, was Deine CE-Kennzeichnung bzw. die Eigenschaften Deiner Spielzeuge betrifft.
- Wenn keine Änderungen dabei sind, die Dich betreffen, kannst Du gleich zu Punkt 5 springen: Aktualisierung der Technischen Dokumentation.
- Wenn sich Prüfverfahren oder Anforderungen an chemische Eigenschaften/Elemente in der DIN EN 71-3 geändert haben, machst Du mit Punkt 3. weiter: Zertifikate überprüfen und neu anfragen.
- Wenn sich etwas geändert hat, das die DIN EN 71-1 (Mechanische und physikalische Eigenschaften), die DIN EN 71-2 (Entflammbarkeit) oder die Schnullerkettennorm betrifft, machst Du hier bei 2. weiter:
2. Herausfinden, was sich konkret geändert hat
Jetzt musst Du herausfinden, was genau an den betreffenden Stellen der neue DIN-Normen für Spielzeuge geändert wurde.
Dafür notierst Du am besten erstmal alle Stellen, die für Dich relevant sind, mit den Punkten und Unterpunkten. Z.B. den Änderungsvermerk „…neue Anforderungen an Warnhinweise für Spielzeug, das dazu vorgesehen ist, an einer Wiege, einem Kinderbett oder einem Kinderwagen angebracht zu werden (7.23)“
Um herauszufinden, was genau die Änderung an der Stelle besagt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Du kaufst die Norm und liest den entsprechenden Punkt durch. – !! Interessant: Manche neuen Norm-Versionen können Käufer voriger Versionen auch kostenfrei bekommen. Das steht bei der aktuellen Version der Norm auf beuth.de dabei.
- Du bist Mitglied in einem Spielzeugverein (z.B. Spielewert.de) und lädst die neue Norm dort herunter. Sie wird Dir dort kurz nach Erscheinen zum Download zur Verfügung gestellt.
- Du fragst in einer Facebook-Gruppe nach, z.B. in der von Spielewert, ob jemand Dir helfen kann. Du fragst, was sich konkret geändert hat gegenüber der alten Version.
- Du hast eh schon über Spielewert von den relevanten Änderungen gehört.
- Evtl. findet Du die relevanten Änderungen auch in meinem Blog.
- Mein Bonus-Tipp: Du kontaktierst DIN Media bzw. den/die Ansprechpartner*in, der/die unter der Norm auf dinmedia.de genannt ist. Du erklärst freundlich, was Du machst und dass Du eine frühere Version der Norm besitzt. Natürlich nur, wenn das so ist. Du fragst nach, ob er/sie Dir über die für Dich relevanten Änderungen Auskunft geben kann. Dabei helfen Dir Deine o.g. Notizen der betreffenden Stellen in der Norm. Evtl. ist der-/diejenige so freundlich, Dir als „Herstellerin im Kleinbetrieb“ die Frage zu beantworten, was sich für Dich geändert hat. Wenn Du sagst, dass Du Dir die neue Norm nicht leisten kannst, weil da vielleicht nur eine Kleinigkeit drinsteht, die sich seit der letzten Version geändert hat, dann ist er/sie vielleicht so nett. Ich habe mit dem Beuth-Verlag immer sehr gute Erfahrungen gemacht.
Gut. Nun weißt Du, was Du ggf. anders machen musst. Jetzt machst Du weiter bei 4. Umsetzung der Änderungen.
3. Zertifikate überprüfen und neu anfragen
Wenn sich Prüfverfahren und Grenzwerte chemischer Elemente in der DIN EN 71-3 geändert haben, bedeutet das, dass Deine Material-Zertifikate und Lieferantenbestätigungen ggf. nicht mehr gültig sind. Ja, das ist ätzend. Es hat so viel Mühe gekostet, die alle anzufragen und einzusammeln!
Das Problem: Du stellst ja die chemische Sicherheit Deiner Materialien in der Regel dadurch sicher, dass Du ausschließlich Materialien verwendest, die mit Zertifikat oder durch eine geeignete Lieferantenbestätigung belegen, dass sie die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugrichtlinie einhalten.
Deswegen kannst Du evtl. die Bedeutung der Änderungen an der DIN EN 71-3 nicht gut abschätzen, auch wenn Du die Norm evtl. vorliegen hast. Und ziemlich sicher bist Du keine Chemikerin, die weiß, wie man testet, wie viel Chrom oder Organozinn in einer Probe enthalten sind.
Nur Zertifikate nach der neuen Normen-Version sind gültig
Streng genommen ist leider nur ein Material-Zertifikat gültig, das die Übereinstimmung mit der aktuellsten Normen-Version bescheinigt, also der Version, deren Änderungen Du gerade gecheckt hast. Gerade die letzten Änderungen in der EN 71-3 von 2018 und 2019 legen auch neue oder geänderte Prüfverfahren fest, so dass alle Material-Hersteller ihre Materialien eigentlich neu prüfen lassen müssen.
In der neuesten Norm-Version EN 71-3:2019, die Du spätestens ab dem 15.4.2020 unbedingt einhalten musst, sind neue Grenzwerte und Prüfverfahren für Chrom VI (6) und Organozinn festgelegt. Chrom wird auch zum Gerben von Leder verwendet und kann auch in Metallteilen enthalten sein. Organozinn kann eventuell in Stoffen (Textilien) enthalten sein (ist aber eher selten).
In der wahren Welt haben aber zum jetzigen Zeitpunkt (März 2020) nur eine Handvoll Lieferanten ihre Materialien nach der neuen Norm DIN EN 71-3 von 2018 oder 2019 testen lassen. Das kostet sie halt auch Geld. Und nicht wenig. Deswegen ist das ein langwieriger und dauernder Prozess…. wie immer bei den Material-Zertifikaten und Bescheinigungen.
Einhalten der neuen EN 71-3:2019 ohne neue Zertifikate
Entscheidend für die Konformität Deiner Spielzeuge mit der Spielzeugrichtlinie ist, dass Du in der Sicherheitsbewertung der Technischen Dokumentation ausreichend gut begründest, warum Du davon ausgehst, dass Deine Spielzeuge sicher sind. Das tust Du in Bezug auf die chemischen Eigenschaften in der Regel dadurch, dass deine Materialien nach der aktuellsten Norm der EN 71-3 geprüft wurden. Du beweist das durch ein Zertifikat oder eine Bescheinigung des Lieferanten.
Aber wenn Du schon Bescheinigungen/Zertifikate hast, die auf einer älteren Norm-Version beruhen, gibt es evtl. auch einen anderen Weg, um die Sicherheit Deiner Materialien auch nach dem 15.4.2020 sicher zu stellen: Wenn Du glaubhaft darstellen kannst, dass bei Deinen Materialien Chrom VI und Organozinn keine Rolle spielen, kannst Du in der Sicherheitsbewertung schreiben, dass deswegen Deine Materialien auch mit Zertifikaten/Lieferantenbescheinigungen sicher sind, die auf einer älteren Norm-Version beruhen.
Der sicherste Weg für Dich sind aber Zertifikate und Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass genau das Material, das Du in Deiner Materialliste nennst, nach der neuen Normen-Version EN 71-3:2019 geprüft wurde.
Seufz…
Alternative für Hersteller*innen von weichen Spielzeugen:
GOTS und/oder IVN Best-Materialien verwenden!
Das GOTS-Siegel und IVN Best garantieren bestmögliche chemische Qualität. Materialien mit diesen Qualitätssiegeln sind aufgrund der hohen Auflagen hinsichtlich der Herstellung, der Bestandteile und der Kontrolle der gesamten Lieferkette usw auch ohne zusätzliches Zertifikat zur Spielzeugherstellung geeignet.
Kleiner Trost: Je mehr Hersteller*Innen den Material-Lieferanten auf die Füße treten, umso eher werden sie Geld in die Hand nehmen und ihre Materialien nach der aktuellen Norm DIN EN 71-3:2019 testen lassen.
Nochmal seufz…
4. Umsetzung der Änderungen/Neuerungen
Nun setzt Du die neuen Anforderungen an Deinen Spielzeugen/Schnullerketten um. Natürlich je nachdem, was sich hinsichtlich der DIN EN 71-1 (Mechanische und physikalische Eigenschaften), der DIN EN 71-2 (Entflammbarkeit) oder der DIN EN 12586 (Schnullerkettennorm) geändert hat.
Also zum Beispiel
- den Schlagtest an allen Modellen wiederholen
- die Schnüre/Schlaufen neu abmessen
- neue Warnhinweise schreiben und drucken (lassen)
- oder was auch immer die Neuerungen sind.
Solltest Du ganz neue CE-Kennzeichnungen für (neue) Spielzeuge durchführen, musst Du Dich natürlich immer auch an die neuesten Normenversionen halten.
5. Aktualisierung der Technischen Unterlagen
Nun musst Du Deine Technische Dokumentation aktualisieren. An allen Stellen, wo die Normen, auf die sich die TD bezieht, genannt werden, muss jetzt die neueste Version der Normen hineingeschrieben werden. Also z.B. statt „EN 71-3:2018“ würde da jetzt „EN 71-3:2019“ stehen. Oder statt EN 71-1:2014 würde da EN 71-1:2018 stehen.
Sollten neue Sicherheitstests nötig gewesen sein, bitte auch neue Testberichte verfassen.
Aber Achtung: Die alte Version der Dokumente bitte nicht wegwerfen, denn schließlich hast Du ja bis jetzt so produziert und das muss immer noch 10 Jahre nach dem „In-Verkehr-Bringen“ des Spielzeugs aufbewahrt werden.
Du machst also neue Dokumente, z.B. neue Konformitätserklärungen mit den neuen Normenverweisen und legst sie mit Datum obenauf.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, was zu tun ist, wenn neue DIN-Normen für Spielzeuge bzw. neue Versionen der Normen herauskommen.
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